Ein KiMiss-Befund besitzt nicht eine Art Leitlinien-Status oder eine Art Rechtsverbindlichkeit, und Jugendämter, Familiengerichte oder andere Verfahrensbeteiligte sind nicht verpflichtet, einen KiMiss-Befund anzuerkennen. Dies ist besonders problematisch, wenn der Befund das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung nahelegt, oder gar das Vorliegen einer Form von Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch. Wird die Richtigkeit eines KiMiss-Befundes verneint, so stellt sich grundsätzlich die Frage, auf welcher Basis dies verneint werden konnte. Das KiMiss-Instrument wurde auf einer Basis von mehreren tausend Einschätzungen entwickelt, die sowohl von Experten als auch von Betroffenen abgegeben wurden, es ist reproduzierbar, wurde methodisch nachvollziehbar veröffentlicht und im Rahmen eines wissenschaftlichen peer-reviews gutachterlich geprüft. Die Einzelmeinung eines Verfahrensbeteiligten kann sich dem nicht mehr ohne weiteres überordnen. Was ein KiMiss-Befund garantieren kann, ist: der Befund stellt in strukturierter Weise die geschilderten Sachverhalte dar, sie werden ihrem Schweregrad nach sinnvoll geordnet und auf der Basis einer wissenschaftlich veröffentlichten Methode beschrieben. Wir hoffen, dass Ihnen dies dabei hilft, die Situation ihres Kindes / ihrer Kinder besser bewerten und darstellen zu können, und dass Sie mit einer solchen Basis Verfahrensbeteiligte an Jugendämtern und Familiengerichten besser davon überzeugen können, was Kindeswohl ist, und was es nicht mehr ist. Die Struktur eines KiMiss-Befundes können Sie sich in einem
Befund-Beispiel anschauen.