FAQ

Eltern-Fragen

KiMiss-Befunde sind so aufgebaut, dass kein Fachwissen notwendig ist, um sie interpretieren und anwenden zu können, das Fachwissen hierzu wurde in wissenschaftlichen Publikationen beschrieben. Neben den Kindeswohl-Verlustwerten besteht der Nutzen eines KiMiss-Befundes darin, dass die genannten Sachverhalte ihrem Schweregrad nach geordnet werden, mit den wichtigsten oder schwerwiegendsten Sachverhalten an oberster Stelle. Dies hilft Jugendamtsmitarbeitern, Richtern, oder Sachverständigen bei der Frage, welche der genannten Sachverhalte vorrangig oder umgehend geklärt oder behandelt werden müssen. Ein KiMiss-Befund beschreibt den Verlust von Kindeswohl durch 1) gegenwärtig vorliegende Sachverhalte (unterteilt in verbesserbare und unumkehrbare Sachverhalte), 2) 'Schwer darstellbare Sachverhalte' und 3) in der Vergangenheit liegende Sachverhalte. Wenn Sie vorab wissen möchten, ob ein KiMiss-Befund Sie in Ihrem Fall unterstützen kann, können Sie einen Beispiel-Befund anschauen.
Kreuzen Sie nur das an, was Sie vor einem Gericht, bei einem Jugendamt, oder gegenüber einem Sachverständigen vertreten, verantworten, und so darstellen können, dass es eine Datengrundlage hat und von Außenstehenden akzeptiert und bestätigt werden kann. Das KiMiss-Instrument blendet nach der Bejahung eines Items standardmäßig das Optionskästchen ein: Geringe Beweisbarkeit: Ich kann dies nicht hinreichend gut belegen oder nur schwer "beweisen". Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn dies der Fall ist, oder wenn Sie befürchten, das Bejahen des Items könne Ihnen als Versuch der Verleumdung des anderen Elternteils ausgelegt werden. Ein Popup-Fenster erinnert Sie daran mit folgendem Informationstext: Kreuzen Sie hier an, wenn Sie den Sachverhalt Außenstehenden gegenüber (Gericht, Jugendamt, etc.) nur schwer darstellen oder belegen können. Der Sachverhalt wird dadurch im Abschnitt 'Schwer darstellbare Sachverhalte' behandelt. Nutzen Sie diese Option, um dem Vorwurf der Verleumdung des anderen Elternteils vorzubeugen (siehe auch FAQ). Der KiMiss-Befund hilft Ihnen durch diese Option, verstehen zu können, wie Außenstehende am Ende ihren Fall beurteilen würden und wie groß die Diskrepanz sein kann zwischen dem, was Sie selbst erleben, und dem, was andere nachvollziehen können.
Für die Variabilität von Geschehenem oder Erlebtem kann keine Regel formuliert werden, ob es zur Vergangenheit oder zur Gegenwart gezählt werden sollte - diese Einschätzung unterliegt nicht nur Ihrem eigenen Dafürhalten, sondern auch dem von Experten und Verfahrensbeteiligten. Das KiMiss-Instrument blendet nach der Bejahung eines Items standardmäßig das Optionskästchen ein: Geringe Aktualität: Der Sachverhalt liegt so weit in der Vergangenheit, dass er nicht zur gegenwärtigen Situation hinzugezählt werden sollte. Kreuzen Sie das Kästchen an, wenn dies der Fall ist, oder wenn Sie dem Vorwurf vorbeugen möchten, Sie könnten 'die Vergangenheit nicht ruhen lassen'. Ein Popup-Fenster erinnert Sie daran mit folgendem Informationstext: Kreuzen Sie hier an, wenn der Sachverhalt so weit in der Vergangenheit liegt, dass er zur Darstellung der gegenwärtigen Situation nicht hinzugezählt werden sollte. Der Sachverhalt wird dadurch im Abschnitt 'In der Vergangenheit liegende Sachverhalte' behandelt (siehe auch FAQ). Bei der schwierigen Entscheidung, ob etwas Zurückliegendes auch aktuell noch einen Verlust von Kindeswohl erzeugt, hilft oft die Frage: ist es dem Kind gegenüber fair, zu behaupten, dass es von dem Sachverhalt gegenwärtig nicht mehr belastet werde. In schwierigen Fällen ist es nicht zuletzt die Aufgabe von Gerichten und Verfahrensbeteiligten, zu entscheiden, ob, und in welcher Rubrik eines KiMiss-Befundes, ein Sachverhalt berücksichtigt und gewertet werden soll.
Kreuzen Sie nur das an, was Sie vor einem Gericht, bei einem Jugendamt, oder gegenüber einem Sachverständigen vertreten, verantworten, und so darstellen können, dass es eine Datengrundlage hat und von Außenstehenden akzeptiert und bestätigt werden kann. Scheidungen und familiengerichtliche Verfahren involvieren oft ein hohes Ausmaß an Verleumdungen und Unterstellungen - tragen Sie hierzu nicht bei. Hochstrittige Elterntrennungen erzeugen meist ein hohes Ausmaß an Misstrauen und Verdächtigungen - schützen Sie sich davor, Vermutungen anzukreuzen. Für Kinder macht es in vielen Fällen wenig Unterschied (und umso weniger, je jünger sie sind), ob ein Elternteil tatsächlich ein schlechtes Verhalten zeigt, oder ob ein solches nur vom anderen Elternteil unterstellt wird - denn beides wird von einem Kind, das seinen Eltern glaubt und vertraut, als 'real' empfunden (siehe z. B. Divorce Poison von R. A. Warshak). Nicht zuletzt müssen Sie Items wie z. B. G099 in ihrer vollen Tragweite ernst nehmen: Der Elternteil versuchte nachweislich durch Täuschung, durch Lügen oder durch vorsätzliches Verschweigen, ein familiengerichtliches Verfahren zu beeinflussen (Verlust von Kindeswohl 57%). Schützen Sie sich davor, dass solche Items nicht wie folgt zum Einsatz kommen müssen: Der Elternteil versuchte mittels eines gefälschten KiMiss-Befundes, ein Verfahren zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Ein KiMiss-Befund besitzt nicht eine Art Leitlinien-Status oder eine Art Rechtsverbindlichkeit, und Jugendämter, Familiengerichte oder andere Verfahrensbeteiligte sind nicht verpflichtet, einen KiMiss-Befund anzuerkennen. Dies ist besonders problematisch, wenn der Befund das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung nahelegt, oder gar das Vorliegen einer Form von Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch. Wird die Richtigkeit eines KiMiss-Befundes verneint, so stellt sich grundsätzlich die Frage, auf welcher Basis dies verneint werden konnte. Das KiMiss-Instrument wurde auf einer Basis von mehreren tausend Einschätzungen entwickelt, die sowohl von Experten als auch von Betroffenen abgegeben wurden, es ist reproduzierbar, wurde methodisch nachvollziehbar veröffentlicht und im Rahmen eines wissenschaftlichen peer-reviews gutachterlich geprüft. Die Einzelmeinung eines Verfahrensbeteiligten kann sich dem nicht mehr ohne weiteres überordnen. Was ein KiMiss-Befund garantieren kann, ist: der Befund stellt in strukturierter Weise die geschilderten Sachverhalte dar, sie werden ihrem Schweregrad nach sinnvoll geordnet und auf der Basis einer wissenschaftlich veröffentlichten Methode beschrieben. Wir hoffen, dass Ihnen dies dabei hilft, die Situation ihres Kindes / ihrer Kinder besser bewerten und darstellen zu können, und dass Sie mit einer solchen Basis Verfahrensbeteiligte an Jugendämtern und Familiengerichten besser davon überzeugen können, was Kindeswohl ist, und was es nicht mehr ist. Die Struktur eines KiMiss-Befundes können Sie sich in einem Befund-Beispiel anschauen.

Technische Fragen

Die Genauigkeit, mit der ein Verlust von Kindeswohl geschätzt werden kann, hängt davon ab, wie gut die Formulierung eines Items übereinstimmt mit dem wahren Sachverhalt und wie gewissenhaft die Beantwortung eines Items erfolgt. Sind beide Faktoren korrekt erfüllt, kann als Faustregel formuliert werden, dass das KiMiss-Instrument einen Verlust von Kindeswohl mit einer Genauigkeit von ± 5% schätzt, in bestimmten Situationen auch nur mit einer Genauigkeit von ± 10%. In Zweifelsfällen, z. B. wenn der Verlust von Kindeswohl sehr nahe bei einer Kategoriengrenze liegt, sollten Sie eine robuste und konservative Sichtweise einnehmen und das Ergebnis mit einer ± 10% Genauigkeit durchdenken mit den beiden Fragen: erscheint mir der Verlustwert noch plausibel, wenn ich ihn um 10% verringere? Und: erscheint mir ein 10% höherer Verlustwert noch als eine realistische Befürchtung? Siehe auch FAQ "Ich bin mir bei einem Sachverhalt nicht sicher, was ich ankreuzen soll - was kann ich tun?".
Das dem KiMiss-Algorithmus zugrundeliegenden EbM-Verfahren verwendet Summenbildungen und Mittelwerts-Berechnungen. Die Berechnungen werden ungenau, wenn das Ergebnis aus nur wenigen Beiträgen berechnet wird. Wenn ihre Befundanforderung weniger als drei Items betrifft wird deshalb die Meldung ausgegeben: "Sie haben weniger als drei Sachverhalte genannt. Ein Befund kann in diesem Fall nicht erstellt werden. Wir empfehlen Ihnen, eine Einzel-Betrachtung der Items vorzunehmen. Werte für den Verlust von Kindeswohl von Einzel-Items finden Sie unter www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2014tables.html."
Lebensqualitätsberechnungen erlauben nur eine begrenzte Präzision, Berechnungen für Verlustwerte von wenigen Prozent sind vage, und die praktische Relevanz eines Kindeswohlverlusts von weniger als 5% ist gering. Wenn sich ihre Befundanforderung auf einen Verlustwert von weniger als 5% bezieht wird deshalb die Meldung ausgegeben: "Der Verlust von Kindeswohl durch die genannten Sachverhalte ist kleiner als 5%. Ein Befund kann in diesem Fall nicht erstellt werden."
Dies liegt daran, dass Sachverhalte inhaltlich überlappen können und solche Überlappungen bei einer Summenbildung nicht doppelt gewertet werden dürfen. Bei der Behinderung von Eltern-Kind-Kontakten tritt z. B. häufig auf, dass die Problematik nicht nur Umgangswochenenden betrifft, sondern auch die Teilhabe des getrennt lebenden Elternteils an Feierlichkeiten, schulischen Angelegenheiten, etc. Für inhaltlich überlappende Sachverhalte dürfen die Verlustwerte der einzelnen Items nicht einfach addiert werden und es bedarf größerer Anstrengungen, dies zu korrigieren. Eine genauere Beschreibung des methodischen Problems finden Sie in der Veröffentlichung des KiMiss-Algorithmus.
Dies liegt an dem bislang wenig erforschten Phänomen, dass Empfindungen unterschiedlich wahrgenommen werden, je nachdem, welches Hintergrundrauschen besteht. Ein Vergleich, der oft auf Zustimmung trifft (und nachdenklich machen muss), lässt sich ungefähr so formulieren: "Eine Ohrfeige wiegt im Krieg weniger schwer als im Frieden". Würden wir Menschen befragen, die im Krieg leben, wie schwer eine Ohrfeige wiege, ist zu erwarten, dass sie das weniger schlimm bewerten als Menschen, die nicht im Krieg leben. Eine verwandte Gesetzmäßigkeit wird in der Sinnesphysiologie durch das sog. Weber- Fechner-Gesetz beschrieben: sowohl Augen als auch Ohren empfinden einen Reiz (Licht, Lautstärke), der physikalisch zehnmal stärker ist, als nur doppelt so stark. Dem zugrunde liegt eine logarithmische Gesetzmäßigkeit, die auch dem KiMiss-Algorithmus zugrunde gelegt wurde. Die Frage scheint nicht geklärt, ob unser emotionales Empfinden denselben Gesetzmäßigkeiten folgt wie Hören und Sehen. Vielleicht macht eine solche Diskrepanz zwischen menschlichem Wissen und Nicht-Wissen verständlich, warum es auch beim Thema Kindeswohl große Probleme gibt, etwas zu verstehen. Eine genauere Beschreibung des methodischen Problems findet sich in der Veröffentlichung zum KiMiss-Rating 2014.
Dies liegt daran, dass Sachverhalte verschiedener Items thematisch überlappen können und solche Überlappungen bei einer Summenbildung nicht doppelt gewertet werden dürfen. Das KiMiss-Instrument wertet sehr konservativ und eliminiert thematische Redundanz stets überschüssig, um zu garantieren, dass ein Elternteil, über den berichtet wird, nicht 'über-beschuldigt' wird. Sollten Sie feststellen, dass das Ankreuzen eines Items keinen Beitrag mehr zum Kindeswohl-Verlust erzeugt, dann liegt dies daran, dass die inhaltliche Relevanz des Items bereits vollständig durch andere Items repräsentiert wird. Die Bereinigung inhaltlicher Überlappungen wird im KiMiss-Instrument durch die sog. Elimination-below-Maximum-Methode ermöglicht, die in der Veröffentlichung des KiMiss-Algorithmus beschrieben wurde. Der Beitrag eines einzelnen Items zum Kindeswohl-Verlust ist darüber hinaus nicht konstant, sondern hängt vom Grundniveau des Elternkonflikts ab (siehe hierzu auch FAQ mit Stichwort "Eine Ohrfeige wiegt im Krieg weniger schwer als im Frieden").

Konzeptionelle / prinzipielle Fragen

Ein Elternteil, der das KiMiss-Instrument missbrauchen möchte, um den anderen Elternteil zu verleumden, exponiert sich selbst der KiMiss-Diagnostik durch Items wie z. B. G099: Der Elternteil versuchte nachweislich durch Täuschung, ..., ein familiengerichtliches Verfahren zu beeinflussen, was durch einen Verlust von Kindeswohl von 57% gewertet wird, also relativ schwerwiegend. Der Versuch, den anderen Elternteil mit Hilfe des KiMiss- Instrumentes zu verleumden, schlägt also fehl. Wichtiger ist jedoch, festzustellen, dass Wahrheitsfindung in sorgerechtlichen Verfahren insgesamt ein großes Problem darstellt: In den KiMiss-Studien 2012 und 2016/17 berichteten 62% bzw. 60% der Eltern, dass der andere Elternteil nachweislich versuchte, "durch Täuschung, durch Lügen oder durch vorsätzliches Verschweigen, ein familiengerichtliches Verfahren zu beeinflussen". Wahrheitsfindung muss von Gerichten und Verfahrensbeteiligten gewährleistet werden, das KiMiss-Instrument kann dies nicht gewährleisten, es kann nur dazu verwendet werden, einen Verlust von Kindeswohl zu bestimmen auf der Basis von Sachverhalten, die wahr sind. Ohne Wahrheitsfindung durch Gerichte und Verfahrensbeteiligte ist jede Form von Verleumdung möglich, hierzu bedarf es nicht erst der Existenz eines Instruments.
Unter einer balancierten Betreuungssituation (z. B. 'Wechselmodell') kann das Instrument keinen Elternteil benachteiligen oder bevorzugen. In einer nicht-balancierten Betreuungssituation verschieben sich jedoch Wahrscheinlichkeiten: wenn ein Kind z. B. 90% bei einem der beiden Elternteile lebt und dieser auch den größten Teil des Sorgerechts ausübt, dann hat dieser Elternteil auch eine höhere Wahrscheinlichkeit (mehr Gelegenheiten), sich einem Sachverhalt des KiMiss-Instruments zu exponieren. Dies ist umso ausgeprägter, wenn Sachverhalte aus Bereichen wie Umgangsproblematik, Behinderung von Eltern-Kind-Kontakten oder Eltern-Kind-Entfremdung eine Rolle spielen. Das KiMiss- Instrument adressiert Elternkonflikte unter besonderer Berücksichtigung von Hochstrittigkeit und dem sog. hostile-aggressive parenting - sollten Sie einen Sachverhalt vermissen, senden Sie bitte eine Email an info@kimiss-institut.de, wir bemühen uns um eine Vervollständigung des Instruments.